Steuern sparen mit Nutzungsdauergutachten

Warum brauche ich ein Gutachten zur verkürzten Nutzungsdauer?

Sie sind im Besitz einer Immobilie und vermieten diese bzw. nutzen diese betrieblich? Dann haben Sie die Möglichkeit mit einem Gutachten zum Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer jährlich Geld zu sparen.

 

Wann ist eine Nutzungsdauergutachten lohnenswert?

Unabhängig von der Art Ihrer Immobilie, sei es eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbeimmobilie, kann der Nachweis über eine verkürzte Nutzungsdauer, die durch ein Gutachten belegt wird, zu erheblichen Steuereinsparungen führen.

Die Abschreibung verringert Ihre zu versteuernden Mieteinnahmen ähnlich wie die Erhaltungskosten oder die Darlehenszinsen. Daher sollte die jährliche Abschreibung so hoch wie möglich sein, um Ihre Steuerersparnis zu maximieren.

Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 besteht die Möglichkeit, die Abschreibung zu erhöhen, wenn plausibel dargelegt wird, dass die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie kürzer ist als die angenommenen 50 (Gebäude ab 1925 erbaut) bzw. 40 Jahre (Gebäude vor 1925 erbaut).

 

Wie weise ich die verkürzte Nutzungsdauer nach?

Eine wichtige Rolle bei der Abschreibung von Immobilien spielt die Restnutzungsdauer, da sie die steuerlich anerkannte Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmt. So führt eine verkürzte Nutzungsdauer zu einer schnelleren Abschreibung und damit zu einer höheren Steuerersparnis. Im BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 sind die Anforderungen an Gutachten zur Ermittlung der Nutzungsdauer festgelegt.

Hierfür ist ein Gutachten von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter notwendig, der die individuellen Gegebenheiten des Objekts berücksichtigt. Nur durch eine von einem zertifizierten Gutachter durchgeführte Innen- und Außenbesichtigung können die spezifischen Merkmale des Gebäudes, wie den baulichen Zustand, die technische Ausstattung und eventuelle Nutzungseinschränkungen, ausführlich dokumentiert und bewertet werden.

 

Sie wollen Steuern sparen mit einem Gutachten über den Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer?

Kommen Sie gerne auf uns zu und wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der Nutzungsdauer Ihrer Immobilie gemäß den gesetzlichen Vorgaben und erstellen Ihnen ein Gutachten, das als Nachweis gegenüber dem Finanzamt verwendet werden kann!

 

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie mich einfach an unter 0175-208.59.21 oder schreiben Sie mir eine E-Mail unter info@immovalue-gutachter.de! 

Ich freue mich auf Sie.

Beste Grüße

Andreas Czech
ImmoValue

 

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